Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann im eigenen häuslichen Bereich (ambulant) oder auch in einer Einrichtung der Behindertenhilfe in Anspruch genommen werden (stationär). Wenn Eltern oder andere Pflegepersonen verhindert sind ihre Pflegetätigkeit auszuüben, weil sie in den Urlaub fahren möchten, etwas Zeit für sich benötigen oder vielleicht persönliche Dinge erledigen müssen, kann man bei der Pflegekasse die Kostenübernahme für eine Pflegevertretung beantragen. Hier steht ein Budget von jährlich 1432,00 Euro zur Verfügung.
Die Lebenshilfe Flensburg verfügt über eine Reihe von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die in diesem Arbeitsfeld tätig sind und durch Schulungen sowie Fortbildungen auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Auch zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45a AGB XI) können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die Höhe dieser Leistungen beträgt 460,00 Euro jährlich. Dieses Geld kann auch im Gegensatz zur Verhinderungspflege über einen Zeitraum von 2 Jahren angespart werden. Die Lebenshilfe bietet Angebote wie z.B. die Waldgruppe oder Ferienfreizeiten die über dieses Budget verrechnet werden können. Für alle weiteren Fragen steht ihnen unser Mitarbeiter telefonisch oder nach Vereinbarung auch zu einem Gesprächstermin zur Verfügung.